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Ein Führungszeugnis wird vor allem für bestimmte berufliche Tätigkeiten dringend benötigt. Kann man ein solches Führungszeugnis nicht vorweisen, darf man die gewünschte Tätigkeit nicht ausüben.

Für welche Tätigkeiten sollte man ein Führungszeugnis beantragen

Grundsätzlich lässt sich dies nicht pauschal definieren, da dies jeder Arbeitgeber nach eigenem Ermessen einfordern kann. Üblicherweise werden Führungszeugnisse dort verlangt, wo man direkten Umgang mit Menschen hat. Dies können zum Beispiel Berufe im Bereich der Pflege, der Erziehung, jedoch auch Tätigkeiten im Bereich des Einzelhandels sein. Hier wäre die Beschäftigung vorbestrafter Personen ein viel zu hohes Risiko.

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Was kann man anhand des Führungszeugnisses erkennen?

Durch das Führungszeugnis kann sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem potenziellen Arbeitgeber legitimieren. Dies soll bedeuten, dass man nachweisen kann, dass man nicht wegen relevanter Straftaten verurteilt worden ist. Dies ist vor allem dann sehr interessant, wenn man mit kranken oder alten Menschen arbeiten soll. Hier muss unbedingt sicher sein, dass es sich nicht um einen Gewalttäter handelt.

Wie und wo wird das Führungszeugnis beantragt

Das Führungszeugnis wird in der Regel beim zuständigen Bürgeramt oder dem Amt der Gemeinde beantragt. Als Nachweis ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Die Kosten für die Beantragung des Führungszeugnisses trägt der Arbeitnehmer

Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 13 € und werden vom Arbeitnehmer getragen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer die Kosten übernimmt oder die Organisation, für die man arbeiten möchte von der Zahlung befreit ist.