Das deutsche Recht stellt sicher, dass Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf seine Straftaten in der Vergangenheit überprüfen können. Dies ist vor allem bei sicherheitsrelevanten Berufen von großer Bedeutung, z. B. bei Polizisten, Sicherheitsdiensten, allerdings auch bei Berufen, in welchen mit anderen Menschen und vor allem mit Kindern gearbeitet wird – in solchen Berufen muss der sogenannte Sonderprivatauszug vorgelegt werden. Dieser Artikel erklärt, worum es sich bei diesem Dokument handelt.
Was genau ist unter einem Sonderprivatauszug zu verstehen?
Unter diesem Dokument versteht man in der Regel das sogenannte erweiterte Führungszeugnis. Das gewöhnliche Führungszeugnis in Deutschland beinhaltete alle Straftaten, für welche eine Verurteilung von mindestens 30 Tagessätzen oder Gefängnistagen registriert wurde. Diese Einträge können verjähren und der Arbeitgeber kann im Führungszeugnis einsehen, welche größeren Verurteilungen der Angestellte in der Vergangenheit hatte. In vielen Berufen ist es jedoch wichtig, dass die jeweilige Person gar keine Verurteilungen hat, d. h. auch keine kleinen, die nicht zu 30 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe geführt haben – diese sind im sogenannten erweiterten Führungszeugnis notiert. Es wird in erste Linie bei Berufen vorgelegt, in welchen mit Kindern und anderen Menschen gearbeitet wird und dient zur Sicherheit der anderen Menschen und des Arbeitgebers.
Wie kann der Sonderprivatauszug beantragt werden? Dieses Dokument kann wie auch das gewöhnliche Führungszeugnis im Internet oder bei der Stadt im Rathaus beantragt werden. Für den Antrag ist ein Ausweisdokument notwendig, allerdings auch ein Dokument, welches das erweiterte Zeugnis anfordert. Dieses muss meistens vom Arbeitgeber oder von der jeweiligen Behörde ausgefüllt und beim Antrag vorgelegt werden. Auch das erweiterte Zeugnis kostet 13 Euro in Deutschland.